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CBAM-Berichte erstellen

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism

Das CBAM ist notwendig, um die Klimakrise ökologisch und wirtschaftlich effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig führt es zu enormen administrativen Herausforderungen für Unternehmen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der CBAM-Berichterstellung.

Im Mai 2023 führte die Europäische Kommission den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein – das erste weltweite Emissionshandelssystem für Importeure. Seit dem 1. Oktober 2023 verpflichtet der CBAM EU-Unternehmen, die bestimmte Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, die enthaltenen CO₂-Emissionen zu bestimmen und entsprechende CBAM-Zertifikate zu erwerben. Dies sorgt dafür, dass Importe mit dem gleichen CO₂-Preis belastet werden wie EU-produzierte Waren.

Seit April kontrolliert die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die CBAM-Emissionsberichte. Unternehmen ohne vollständige Meldung erhalten Mahnungen und Fristen. Wer rechtzeitig reagiert, kann Bußgelder und Einschränkungen vermeiden – und seine Handlungsfähigkeit im CBAM sichern.

Seit Januar 2026 dürfen nur autorisierte „CBAM-Declarants“ betroffene Produkte importieren. Nach Genehmigung sind Unternehmen verpflichtet, jährlich die in ihren Importen enthaltenen Emissionen zu melden, CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Zusätzlich müssen am Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens 80 % der bis dahin importierten Emissionsmenge vorgehalten werden.

Die wichtigsten CBAM-Fristen

  1. Seit 1. Januar 2025

    Neue Vorschriften für Emissionsdaten

    Es dürfen nur noch Emissionsdaten verwendet werden, die nach der einheitlichen CBAM-Methode berechnet wurden.

  2. Seit April 2025

    Prüfung der Emissionsberichte

    Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) prüft die Emissionsberichte im Rahmen des CBAM.

  3. 31. Dezember 2025

    Ende der Übergangsphase

    Die CBAM-Übergangsphase endete; seither gelten die Anforderungen für Zertifikatskauf und Berichterstattung.

  4. 1. Januar 2026

    Vollständige Umsetzung des CBAM

    EU-Unternehmen müssen alle CBAM-Anforderungen berücksichtigen – einschließlich Zertifikatskauf und Berichterstattung.

Beratung und Erstellung der CBAM-Berichte

Wir beraten Sie zum Thema CBAM und übernehmen auch gerne die Erstellung der CBAM-Berichte. Mit unserem Software-Partner haben wir die optimale Plattform, damit Sie einfach und schnell saubere Berichte einreichen können.

Ein Mitarbeiter hält eine Präsentation am Whiteboard vor Kollegen

Ihre Ansprechpartner bei uns im Team

Schreiben Sie uns an vertrieb@edoc-as.de oder kontaktieren Sie direkt unsere Ansprechpartner.

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